Apostille / Legalisation
Für Ihre beglaubigten Übersetzungen nutzen Sie unseren Urkundenservice.
Legalisation
Für manche Länder ist es notwendig zusätzlich zur Beglaubigung der Übersetzung eine Legalisation der Unterschrift des Übersetzers einzuholen. Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor Anfertigung der Übersetzung, ob das für Ihr Dokument zutrifft. Das erspart Ihnen unnötige Kosten und Ärger, wenn eine Übersetzung ohne Legalistaion nicht anerkannt wird. Auskunft gibt Ihnen dazu die Stelle oder Behörde, der Sie Ihr Dokument vorlegen wollen.
Unter den weiterführenden Links finden Sie dazu weitere Informationen.
Apostille
Ein international angewandtes Beglaubigungsverfahren ist die Apostille. Die "Haager Apostille" ist die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Sollten Sie für Ihr Dokument eine Apostille benötigen, muss diese VOR der Übersetzung auf dem Dokument sein.

